Förderung beantragen

Die Absatzförderrichtline des SMEKUL beinhaltet auch die Förderung eines eigenen Formates von Partnern der Land- und Ernährungswirtschaft, die ihre Direktvermarktung stärken möchten. Mit der sogenannten „Hoffest-Förderung“ geht es einfach und unbürokratisch.

Für Produktpräsentationen, Ausstellungen und Märkte, die von Einzelunternehmen der sächsischen Landwirtschaft mit angeschlossener Direktvermarktung selbst veranstaltet werden, können 1.000 EUR Förderung beantragt werden. Die Antragsstellung ist unterjährig möglich.

https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-absatzfoerderung-der-saechsischen-land-und-ernaehrungswirtschaft-absle-2019-4236.html

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